Keine AUVs bis zum Ende des Schuljahres

Ein Nachtrag zur Absage der außerunterrichtlichen Veranstaltungen (AUVs): Leider sind nun alle außerunterrichtlichen Veranstaltungen BIS ZUM SCHULJAHRESENDE untersagt. Dies umfasst alle Studien- und Klassenfahrten im Inland und in das Ausland sowie alle Schüleraustausche. Auch das Schullandheim muss abgesagt werden. Die Stornierungskosten werden vom Land übernommen.

Neuer Termin für die fachpraktische Abiturprüfung in Bildender Kunst

Die fachpraktische Abiturprüfung in Bildender Kunst am Edith-Stein-Gymnasium ist auf Mittwoch, den 6. Mai 2020, verlegt worden. Die Prüfung beginnt um 8:00 Uhr und dauert bis 13:00 Uhr.

Ideen für das Sporttreiben ohne Schule, Fitnessstudio oder Sportverein

Das ZSL (Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung) hat Material an die Schulen weitergegeben, das Sportübungen für daheim vorstellt. In der Linkliste sind Links zu Übungen von verschiedenen Vereinen und Verbänden zusammengefasst. Im zweiten Dokument ist eine kleine Sammlung mit verschiedenen Bewegungsaufgaben zu finden.
 
Zahlreiche Übungen lassen sich auch sehr gut mit der ganzen Familie durchführen. Viel Spaß dabei! ;-)
 
 

Unsere Schulsozialarbeit informiert

Sollten Sie in dieser besonderen Zeit Beratung und Unterstützung benötigen, bitte melden Sie sich!
Unsere Schulsozialarbeiterin Frau Wolf bleibt weiterhin für die Schülerinnen und Schüler, die Eltern und das Kollegium erreichbar, auch über die Osterferien.

Kontaktmöglichkeiten:
E-Mail: schulsozialarbeit-esg@bretten.de 
Telefon: 07252-951816, Montag- Freitag  08:00-14:00 

Da unser Beratungsangebot aktuell leider nur begrenzt möglich ist, möchten wir Sie auf diesem Wege noch über weitere Möglichkeiten informieren:

Neues auf www.bundesregierung.de: 'Wie Eltern ihren Kindern jetzt helfen können' -> https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/wie-eltern-ihren-kindern-jetzt-helfen-koennen-1730182

Psychologische Beratungsstelle in Bretten
https://www.diakonie-laka.de/

Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend
https://www.bmfsfj.de/

Kinder- und Jugendtelefon, Elterntelefon
https://www.nummergegenkummer.de/

Regelung für die Mindestanzahl der schriftlichen Arbeiten

Die Mindestanzahl der schriftlichen Arbeiten kann in diesem Schuljahr unter bestimmten Voraussetzungen unterschritten werden. Das Kultusministerium teilt hierzu mit:

"Die Mindestanzahl der schriftlichen Arbeiten kann in diesem Jahr aufgrund der Schulschließung nicht eingehalten werden. Diese Mindestanzahl kann deshalb an allen allgemein bildenden und in allen Bildungsgängen an beruflichen Schulen unterschritten werden, sofern die schriftlichen Arbeiten in der vorgegebenen Anzahl im verbleibenden Unterrichtszeitraum nicht mehr geschrieben werden können. Dies gilt entsprechend für die regulär verpflichtende Durchführung einer „gleichwertigen Feststellung von Schülerleistungen“ (GFS). Diese Verpflichtung ist ausgesetzt. Eine bereits durchgeführte GFS bleibt jedoch Teil der Jahresleistung. Soweit eine Schülerin oder ein Schüler eine ausstehende GFS ausdrücklich wünscht, soll sie aus Gründen der Chancengleichheit ermöglicht werden. Sofern dies nicht während des Unterrichtszeitraums möglich ist, sind andere Formen der Darstellung möglich."

Quelle: Internetseite des Kultusministeriums Baden-Württemberg