Eltern und Berufsorientierung am Edith-Stein-Gymnasium
Allgemeine Informationen zur Berufsorientierung am Gymnasium (BOGY) finden Sie auf der BOGY-Seite für Schüler. Für alle Belange der Berufs- und Studienorientierung fungiert die Bundesagentur für Arbeit als Ansprechpartner.
Beim Prozess der Berufsorientierung empfiehlt sich, dass sich Ihre Kinder zuerst "innerlich" orientieren (wo liegen die Interessen, Stärken, Werte, Ziele?). Die "äußere Orientierung" (welche Ausbildungs-/Studien- möglichkeiten/Berufe gibt es? Welche passen zum inneren "Profil") schließt sich dem an.
Damit Ihr Kind letztlich eine möglichst fundierte Entscheidung treffen kann, ist eine genaue Informationsrecherche über Berufe und die damit verbundenen Tätigkeiten nötig sowie Einblicke in die Praxis in Form von Praktika. Das Thema "eine Entscheidung in der Beruforientierung treffen" fällt vielen Schüler/innen generell nicht leicht. Hilfreich ist hier in jedem Fall der Gedanke, dass - gerade heutzutage - eine Entscheidung für eine bestimmte Berufsrichtung durchaus nicht als endgültige Entscheidung anzusehen ist, dass es auch hinterher immer vielfältige Möglichkeiten zur Veränderung gibt. Darüber kann es für die Berufs-/Studienanfänger gerade in der Anfangsphase hilfreich sein, wenn ihnen nach der Begegnung mit der "Praxis" (natürlich nach reichlicher Überlegung!) auch die Möglichkeit eingeräumt wird, evtl. einen Wechsel vorzunehmen, wenn das Studium bzw. der Beruf doch nicht den Vorstellungen entsprochen hat.
Das BOGY-Konzept der Schule folgt den Grundgedanken "innere - äußere Orientierung". Darüber hinaus bietet das ESG BEST-Seminare für die Kursstufe an, in denen der Berufsorientierungsprozess vertieft reflektiert wird. Bei diesen handelt es sich um 2-tägige Seminare zur Berufsorientierung, die vom Wissenschaftsministerium Baden-Württemberg gefördert werden. Aktuelle Termine hierfür werden jeweils am BOGY-Brett bzw. über die BEST-Homepage www.bw-best.de bekannt gegeben.
Berufsorientierung ist im neuen Bildungsplan 2016 eine von sechs zentralen Leitperspektiven. Der Prozess der Berufsorientierung soll damit bereits ab Kl. 5 beginnen und alle Fächer einbinden.
Es versteht sich von selbst, dass Berufsorientierung in diesem Prozess jeweils in altersgemäßer Form stattfinden muss. Daneben ist sie, um organisatorisch mehr Klarheit zu schaffen, in den verschiedenen Klassenstufen verstärkt an einzelne Fächer gekoppelt. Dies soll dem Auftrag aller Fächer zur Berufsorientierung jedoch keinen Abbruch tun.
In den Klassen 5-7 ist Berufsorientierung im Fach "Soziales Lernen" angesiedelt, das durch die Klassenlehrer unterrichtet wird. Hier werden erstmals im Rahmen der Selbstvorstellung Fähigkeiten, Interessen, Werte thematisiert sowie deren Veränderungen zwischen Kl. 5-7. Im Zusammenhang mit dem Thema "Meine Familie" - "Prägungen" - "Vorbilder" wird auf Elternberufe und Traumberufe eingegangen und recherchiert, was in diesen genau gemacht wird und wie man diese erlernt. Ähnlich ist auch die Herangehensweise in Kl. 7, wo die Schülerinnen und Schüler dokumentieren sollen, welchen Berufen sie im Laufe eines Tages begegnet sind und hierzu ebenfalls dahinterstehenden Tätigkeiten und Ausbildungswege recherchieren. Generell wird in der Unterstufe großer Wert auf gründliches Arbeiten, Konzentrationsfähigkeit, Teamfähigkeit, die Vermeidung von Ablenkung gelegt, was dem Aufbau persönlicher und sozialer Kompetenzen dient.
In jedem Schuljahr von Klasse 7 bis 10 gibt es daneben die Möglichkeit, im Rahmen des Girl's/Boy's Day in verschiedene Berufe hineinzuschnuppern, wobei die Überwindung von geschlechtstypischen Berufswahlmustern im Fokus steht.
In der Mittelstufe (Kl. 8-10) werden diese Kompetenzen weiter durch ein Sozialpraktikum gefördert. In diesem muss jede Schülerin/jeder Schüler zwischen Kl. 8-10 ein Praktikum im Sozialen Bereich im Umfang von ca. 25 Stunden absolvieren. Denkbar sind Tätigkeiten im Altersheim, Kindergarten, aber auch Bistrodienst in der Schule/Sanitätsdienst/Dienst in der Bibliothek etc. Zum Teil können auch andere Tätigkeiten (wie etwa Vereinsarbeit) anerkannt werden. Koordiniert wird das Sozialpraktikum durch Frau Dung.
Mit dem neuen Bildungsplan wurde das Fach "Wirtschaft, Berufs- und Studienorientierung" (kurz: WBS) neu ab dem Schuljahr 2018/19 ab Klasse 8 eingeführt, in dem die Schülerinnen und Schüler Grundkenntnisse im Bereich Wirtschaft aus Verbraucher-, Erwerbstätigen- sowie Wirtschaftsbürger-Perspektive erhalten.
In WBS wird in Kl. 9 das BOGY-Praktikum samt Vor- und Nachbereitung durchgeführt. Das BOGY-Praktikum ist für alle verbindlich und findet jeweils im Anschluss an die Faschingsferien statt.
Zu den BOGY-Aktivitäten im Fach WBS in Kl. 9 gehören insgesamt:
- die Anlage eines BOGY-Ornders (die Materialien hierzu werden durch die jeweiligen Fachkollegen verteilt; die Vorlagen und ergänzende Materialien finden sich jedoch auch im Download-Bereich der ESG-Homepage)
- die Durchführung eines Stärken-/Interessenstests
- eine Betriebsbesichtigung
- eine Berufsrecherche mit der Bundesagentur für Arbeit am ESG
- die Veranstaltung "Eltern stellen Berufe vor"
- Im Fach Deutsch wird parallel das Thema "Bewerben" und "Vorstellungsgespräch" behandelt
- Die Nachbereitung des BOGY-Praktikums geschieht in Form des BOGY-Berichts, der von den WBS-Lehrern korrigiert und besprochen wird.
Ab Kl. 10 wird in WBS der Online-Test "Check-U" der Arbeitsagentur durchgeführt (https://www.arbeitsagentur.de/bildung/welche-ausbildung-welches-studium-passt).
In Kl. 11 finden in Kooperation mit dem MGB und anderen Brettener Schulen die Studien- und Berufsinformationstage statt, die "Schnuppervorlesungen" von Dozenten verschiedener Hochschularten, Studienbotschafter, die über Bewerbungsmodalitäten informieren, eine Berufs- und Studienmesse sowie ein Bewerbertraining umfassen. Daneben nehmen alle J1er verbindlich am Studieninformationstag der Hochschulen Baden-Württembergs teil (im November). Darüber hinaus gibt es Einzelberufsberatungen der Bundesagentur für Arbeit am ESG für alle 11. Klässler. Eine Veranstaltung am Ende von Kl. 11 informiert über Freiwilligendienste und Studienorientierung. Ebenfalls in Kl. 11 findet ein Elternabend zur Berufsorientierung statt, im Anschluss an die Elterninformationsveranstaltung zur Kursstufe.
Ein freiwilliges Angebot für die Schülerinnen und Schüler ab Kl. 10 ist das BEST-Seminar am ESG. Freiwillige Praktika werden darüber hinaus ausdrücklich von Schulseite her begrüßt. Wir bitten jedoch darum, solche Praktika in die Ferien zu legen und sich frühzeitig darum zu kümmern.
Schulische Angebote wie das Fach Wirtschaft in der Kursstufe, Planspiele, Wettbewerbe, Betriebsbesichtigungen, Seminarkurse, Aktivitäten mit den Kooperationspartnern, AGs, u.a. dienen ebenfalls der Berufsorientierung.
Eine Übersicht über das Konzept der Berufsorientierung am ESG kann hier downgeloaded werden.
Eltern gelten allgemein als eine der wichtigsten Orientierungshilfen bei der Berufsorientierung ihrer Kinder. Sie kennen ihre Kinder sehr gut mit ihren Stärken und Interessen. Darüber hinaus sind sie wichtig als Vorbilder, verfügen über Erfahrung und Wissen über die Arbeitswelt und geben emotionalen Rückhalt. Grundsätzlich ist ein Heraushalten aus dem Berufsorientierungsprozess nicht möglich, da sie bewusst und/oder unbewusst auf ihre Kinder einwirken.
Angesichts der großen Bedeutung für die Berufsorientierung Ihrer Kinder sollten Sie als Eltern ein paar wichtige Regeln beachten:
- Es ist wichtiger, Stärken und Potentiale herausfinden als auf Schwächen hinweisen.
- Eine positive Einstellung der Eltern ist unverzichtbar - eine wertschätzende Haltung ist die ideale Voraussetzung für eine fruchtbare Zusammenarbeit.
- Wichtig ist ein Dialog auf Augenhöhe: Es geht nicht darum, eigene Vorstellungen den Kindern aufzuokroyieren. Andererseits sollte man Ideen der Kinder durchaus auf ihre Tragfähigkeit kritisch hinterfragen dürfen.
- Grundsätzlich gilt, dass jeder und jede seinen oder ihren eigenen Weg finden muss. Als Eltern gilt es abzuwägen: unterstützen oder machen lassen?
Als Eltern sind Sie vor allem beratend und unterstützend gefragt, etwa beim Finden von Praktikums-, Ausbildungs-, Studienplätze, bei der Einhaltung von wichtige Termine (Bewerbungsfristen etc.), falls diese übersehen würden, durch Hilfestellungen bei Bewerbungen, durch die (Teil-)Finanzierung eines Studiums/einer Ausbildung, wenn möglich, durch die Ermunterung zu Entscheidungen bzw. Aufmunterung bei Rückschlägen.
Als Richtwert könnte man sagen, dass die Orientierung für eine bestimmte Richtung zu mehr als der Hälfte durch Ihre Kinder vorangebraucht werden sollte - sonst fehlt es an Eigeninitiative und Motivation. Die endgültige Entscheidung für eine bestimmte Ausbildung/ein bestimmtes Studium/einen bestimmten Beruf können nur Ihre Kinder selbst treffen - das kann ihnen niemand abnehmen.
Viele Modalitäten haben sich seit Ihrer eigenen Studien-/Berufswahl mit Sicherheit geändert. Weisen Sie deshalb bitte Ihre Kinder darauf hin, sich bei den zuständigen Stellen genau zu informieren bzw. helfen Sie ihren Kindern dabei, falls dies schwerfällt. Eine Liste gängiger Anlaufstellen (u.a. auch für Stipendien, BAFöG) findet sich im Schülerbereicht/BOGY unter "Ansprechpartner, Literatur und Links zur Berufsorientierung" bzw. im Downloadbereich.
Für die Rolle der Eltern bei der Berufsorientierung hat Bundesagentur für Arbeit die Informationsbroschüre "Eltern ins Boot holen" herausgegeben. Sie ist hier downloadbar.
Im Rahmen des 1. Elternabends für Kl. 11 / J1 hält die Berufsberaterin des ESG, Frau Lorenz-Gürth, i.d.R. einen Vortrag zum Thema "Die Rolle der Eltern bei der Berufsorientierung ihrer Kinder". Sie hat den Vortrag zum Download zur Verfügung gestellt:
Vortrag: Die Rolle der Eltern bei der Berufsorientierung ihrer Kinder (Nadine Lorenz-Gürth, 9.10.24)
1. Eltern stellen Berufe vor
Die Berufsinformationsbörse findet einmal pro Schuljahr statt und dauert ca. 60 Minuten. Es wird jeweils am 1. Elternabend im Schuljahr über alle Klassenstufen von den Klassenlehrern abgefragt, wer bereit wäre, seinen/ihren Beruf vorzustellen. Die endgültige Zusammenstellung wird dann letztlich durch die Elternbeiratsvorsitzende und den BOGY-Beauftragten festgelegt.
2. Elternabend zur Studien- und Berufsorientierung für Eltern
Für diesen Abend wird i.d.R. jemand von einer Berufs-/Studienberatung eingeladen, der/die über folgende Punkte referiert:
- a. Welche Rolle sollen/können Eltern bei der Studien- und Berufsorientierung spielen?
- b. Welche Möglichkeiten gibt es nach dem Abitur?
- c. Wie geht man bei der Berufsorientierung vor (innere - äußere Orientierung)?
- d. Wie können Schüler/innen ihre Stärken/Interessen/Ziele/Werte herausfinden und dazu einen passenden Beruf/ein passendes Studium?
- e. Welche Informationsquellen sind gut/zuverlässig?
- f. Spezielle Fragen, z.B. zum Studium (Bachelor/Master), Zulassung, Studienfinanzierung.
Der Elternabend zur Berufsorientierung für Eltern und Schüler/innen ab Kl. 11 wird mit dem Informationsabend für die Eltern zur Kursstufe gekoppelt, so dass die zeitliche Belastung in Grenzen gehalten wird. Den aktuellen Termin entnehmen Sie bitte der Terminübersicht.
Im Rahmen des 1. Elternabends für Kl. 11 / J1 hält die Berufsberaterin des ESG, Frau Lorenz-Gürth, i.d.R. einen Vortrag zum Thema "Die Rolle der Eltern bei der Berufsorientierung ihrer Kinder". Sie hat den Vortrag zum Download zur Verfügung gestellt:
Vortrag: Die Rolle der Eltern bei der Berufsorientierung ihrer Kinder (Nadine Lorenz-Gürth, 9.10.24)
Grundsätzlich sind Praktika sehr hilfreich bei der Berufsorientierung: Sie ermöglichen Einblicke in Unternehmen und Institutionen; sie tragen dazu bei, eigene Fähigkeiten und Interessen in konkreten Tätigkeiten auszuprobieren; sie eröffnen möglicherweise neue Berufsperspektiven. Darüber hinaus können bereits Kontakte geknüpft werden für spätere Bewerbungen.
Am ESG werden 2 verpflichtende Praktika durchgeführt: Das BOGY-Praktikum in Kl. 9 sowie ein Sozialpraktikum (durchzuführen zwischen Kl. 8-10). Darüber hinaus werden freiwillige Praktika in den Ferien bzw. Ferienjobs empfohlen.
Inhalte:
V. Tagespraktika: Neues Programm in BaWü: 5 Tage - 5 Berufe
Das BOGY-Praktikum am ESG findet in Kl. 9 immer in der Woche nach den Faschingsferien statt. So besteht die Möglichkeit, das Praktikum freiwillig auf 2 Wochen auszudehnen oder freiwillig ein 2. Praktikum zu absolvieren. Es wird in den Fächern Wirtschaft, Berufs- und Studienorientierung (WBS) und Deutsch vorbereitet und nachbesprochen.
Zur Vor- und Nachbereitung gehören:
- die Anlage eines BOGY-Ordners (die Materialien hierzu werden durch die jeweiligen Fachkollegen verteilt; die Vorlagen und ergänzende Materialien finden sich jedoch auch im Download-Bereich der ESG-Homepage unter "BOGY-Ordner")
- die Durchführung eines Stärken-/Interessenstests
- eine Betriebsbesichtigung
- eine Berufsrecherche mit der Bundesagentur für Arbeit am ESG
- die Veranstaltung "Eltern stellen Berufe vor"
- Im Fach Deutsch wird parallel das Thema "Bewerben" und "Vorstellungsgespräch" behandelt
- Die Nachbereitung des BOGY-Praktikums geschieht in Form des BOGY-Berichts, der von den WBS-Lehrern korrigiert und besprochen wird. Die Anforderungskriterien für den BOGY-Bericht finden sich hier (in Word-Format - ausfüllbar) bzw. hier als pdf.
Das BOGY-Praktikum ist für alle verbindlich.
Zwei Dinge sind wichtig für die Wahl des BOGY-Praktikumsplatzes:
1. Damit das Praktikum bei der beruflichen Orientierung weiterhilft, sollten Ihre Kinder den Praktikumsplatz nach den tatsächlichen Interessen auswählen (und nicht einfach, weil es bequem ist, bei einem Verwandten/Bekannten im Betrieb eine Praktikumsstelle zu bekommen).
2. Der Praktikumsplatz muss so gewählt werden, dass er von Ihrem Kind alleine und eigenständig erreicht werden kann. In den letzten Jahren gab es Fälle, bei denen Eltern anriefen und sagten, das Kind könne einen Tag nicht zum Praktikum gehen, weil die Eltern es nicht fahren könnten. Das ist nicht zulässig. Im Übrigen besteht Schulpflicht. Nimmt Ihr Kind (auch tageweise) nicht am Praktikum teil, muss es in die Schule kommen (Ausnahme ist natürlich Krankheit!).
Für das Sozialpraktikum muss jede Schülerin und jeder Schüler am ESG nachweisen, dass sie bzw. er 20-25 Stunden lang eine Tätigkeit, die der Gemeinschaft dient, abgeleistet hat. Den Schülern ist es dabei selbst überlassen, ob sie/er diese Tätigkeit in Kl. 8, 9 oder 10 durchführt - wichtig ist nur, dass dies bis Ende von Kl. 10 geschehen ist. Nach der Beendigung der Tätigkeit muss ein kurzer Bericht, eine Präsentation oder ein Plakat über den Einsatz erstellt werden. Am Ende des Schuljahres, in dem der Einsatz abgeschlossen und die Dokumentation des Engagements abgegeben worden ist, erhält die Schülerin oder der Schüler ein Zertifikat. Zuständig für das Sozialpraktikum ist Frau Dung bzw. die Compassion-AG.
Wichtig ist, dass im Vorfeld mit der zuständigen Lehrkraft abgesprochen wird, ob sich eine bestimmte Tätigkeit für das Sozialpraktikum eignet. Anerkannt wurden in der Vergangenheit beispielsweise folgende Tätigkeiten:
1. Innerschulisch:
- Lernmittel - 2 Jahre
- Bistrodienst
- Patenschaft für neue Klasse 5 - ab Klasse 9
- Hausaufgabenbetreuung - ab Klasse 9 (ohne Bezahlung!)
- Mitarbeit in der Schulbibliothek
- Sanitätsdienst - 2 Jahre
- Umwelt-AG
- Ganztages-Betreuungs-Mentoren (ohne Bezahlung!)
2. Außerschulisch:
a. in Kooperation mit der Compassion AG:
- Seniorenheim
- Behindertenwerkstatt/Lebenshilfe
- Eduard-Spranger-Schule
- Tafelladen
- Kindergarten
b. unabhängig von der Compassion AG:
- kirchliche Jugendarbeit: Leitung von Jugendgruppen, Jugendgottesdienste etc.
- Pfadfinder
- Sportvereine: Übungsleiter etc.
- Jugendfeuerwehr, Jugendrotkreuz
Zweck des Girl's bzw. Boy's Day ist es, geschlechtsspezifische Berufswahlmuster zu überwinden. Es ist also Ziel des Tages, dass Mädchen in typische Männerberufe (z.B. Ingenieur,...) hineinschnuppern bzw. Jungs sich soziale Berufe anschauen. Das Angebot ist freiwillig.
In den letzten Jahren kam es immer wieder vor, dass der Tag z.B. von Jungs genutzt wurde, um in eine KFZ-Werkstatt hineinzuschnuppern. Das ist jedoch nicht das Ziel des Tages - derartige Praktika sollen bitte im BOGY-Praktikum oder in den Ferien absolviert werden! Schüler/innen werden für derartige Praktika, die dem Ziel des Girl's/Boy's Day widersprechen, nicht vom Unterricht freigestellt.
Der Girl's/Boy's Day findet jährlich im April statt - den genauen Termin kann man der Homepage entnehmen:
Mittlerweile gibt es eine sehr gute Suchfunktion für Angebote für den Girl's bzw. Boy's Day: Auf der jeweiligen Seite oben rechts findet sich der "Radar", mit dem leicht Praktikumsstellen gefunden werden können. Grundsätzlich können aber auch Praktika am Girl's/Boy's Day absolviert werden, die nicht auf dem "Radar" zu finden sind, die jedoch der Bedingung entsprechen, dass sie dazu beitragen, geschlechtstypische Berufswahlmuster zu durchbrechen.
Entschuldigungspraxis:
Auf den genannten Seiten finden sich Formulare zur "Schulfreistellung" für den Girl's/Boy's Day, die von den Eltern auszufüllen sind und die als Entschuldigung verwendet werden können - natürlich neben einer formlosen Entschuldigung.
Die Möglichkeit, in den Ferien freiwillige Praktika durchzuführen, wird von Schulseite ausdrücklich begrüßt. Wir bitten jedoch darum, solche Praktika in die Ferien zu legen. Wenn man bedenkt, dass pro Schuljahr mehr als 15 Wochen (!) Schulferien sind, erscheinen gelegentlich vorgetragene Argumente, man sei die ganzen Ferien weg etc., nicht schlagkräftig. Wichtig ist hier eine frühzeitige Planung und eine Abstimmung mit den eigenen Urlaubsplänen. Der Hintergrund ist auch der, dass es für die Lehrkräfte belastend ist, wenn immer wieder einzelne Schüler abwesend sind - grundsätzlich gilt in der Schulzeit die Schulpflicht!
Rechtlich gesehen gibt es einen Unterschied zwischen freiwilligen Praktika und Schülerbetriebspraktika. Freiwillige Praktika sind – wie der Name schon sagt – freiwillig. Hier gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Berufsbildungsgesetz (BBiG). Praktikanten werden in freiwilligen Praktika wie Auszubildende behandelt. Deshalb gilt beispielsweise die Regel, dass Ferienpraktikanten mindestens 15 Jahre als sein müssen. Darüber hinaus gelten die Bestimmungen des Arbeitsrechts, die Sozialversicherungspflicht der Arbeitnehmer für die Praktikanten sowie die Mindestlohnbestimmungen.
Im Gegensatz dazu sind Schülerbetriebspraktika schulische Pflichtpraktika und Praktika, die von der Schule betreut werden. Bei ihnen finden die Regeln des BBiG keine Anwendung, also gilt beispielsweise das Mindestalter von 15 Jahren nicht. Aus Praktikanten- bzw. Arbeitgebersicht ergeben sich so jeweils verschiedene Vor- und Nachteile, die z.B. hier nachgelesen werden können.
Grundsätzlich können freiwillige Praktika von der Schule als Schülerbetriebspraktika anerkannt werden - ein Antrag hierfür kann im Sekretariat gestellt werden. Die Vorlagen hierfür finden sich unten.
Bitte beachten Sie, dass das ESG freiwillige Praktika während der Sommerferien nicht als Schülerbetriebspraktika anerkennen kann.
Was dafür spricht, ein freiwilliges Praktikum als Schülerbetriebspraktikum anerkennen zu lassen, ist, dass Ihre Kinder über die Schule haftpflicht- und unfallversichert sind. Dies entlastet den Arbeitgeber diesbezüglich von der Versicherungspflicht und darüber hinaus von weiteren Bestimmungen des BBiG. Unter Umständen ist der Arbeitgeber so eher bereit, einen Praktikumsplatz anzubieten. Andererseits kann es durchaus Vorteile haben (z.B. Vergütung nach Mindestlohn, Sozialversicherungspflicht für den Arbeitgeber), wenn das BBiG greift und ein "freiwilliges Praktikum" absolviert wird.
Bezüglich der Haftpflichtversicherung gilt, dass bei freiwilligen Praktika die Haftpflichtversicherung der Eltern das Praktikum abdecken muss (sofern nicht anders von Arbeitgeberseite her vereinbart). Sie als Eltern müssen dies also unbedingt prüfen!
Bei einem Schülerbetriebspraktikum sind Ihre Kinder – wie oben erwähnt – über die Schule haftpflicht- und unfallversichert. Allerdings gilt hier wie generell: Die schulische Haftpflichtversicherung kommt nicht für Schäden auf, die Ihre Kinder vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. „Vorsätzlich“ bedeutet, dass der Schaden absichtlich herbeigeführt wurde. „Grob fahrlässig“ bedeutet, dass der Schaden in Kauf genommen wurde, obwohl das Risiko eigentlich hätte erkannt werden können. In diesen Fällen müssen Sie als Eltern und Erziehungsberechtigte selbst für den entstandenen Schaden aufkommen!
Als Bedingung für die Anerkennung eines freiwilligen Praktikums als Schülerbetriebspraktikum verlangt das ESG, dass im Anschluss an das Praktikum ein kleiner Bericht verfasst wird, in dem die Erfahrungen des Praktikums reflektiert werden. Hilfreiche Fragen für das Verfassen des Berichts finden sich hier zum Download. Der Bericht ist Herrn Elsäßer oder Frau Meier, den BOGY-Beauftragten, abzugeben. Im Anschluss wird ein Zertifikat von schulischer Seite ausgestellt.
V. Freiwillige Tagespraktika in den Ferien im Rahmen des Programmes "Praktikumswochen BW - 5 Tage, 5 Berufe"
Seit 2022 gibt es vom Land Baden-Württemberg für Schüler/innen ab 15 Jahren (d.h. i.d.R. für Schüler/innen ab Kl. 9) ein neues Angebot für freiwillige Tagespraktika in den Ferien. Das Programm nennt sich „Praktikumswochen BW – 5 Tage, 5 Berufe“. Es geht darum, tageweise Einblicke in verschiedene Berufe und Unternehmen zu ermöglichen.
Zentral für das Angebot ist ein „Matching-Tool“, in dem für die eigene Region (also Karlsruhe/Karlsruhe Land) ein Interessensprofil hinterlegt werden kann, zu dem das Tool passende Vorschläge von Unternehmen macht, die ein solches Tagespraktikum anbieten. Bei dem Tool steht die Vermittlung des Tagespraktikums im Vordergrund. Die Bewerbung für das Tagespraktikum erfolgt dann entsprechend den Bedingungen der einzelnen Unternehmen/Institutionen (digital/analog, entsprechend den Angaben im Matching-Tool).
Das Tool ist unter folgendem Link zu finden: https://praktikumswoche.de/regionen/baden-wuerttemberg
Die Durchführung der Tagespraktika ist freiwillig und muss in den Ferien erfolgen. Hierbei gibt das Land Baden-Württemberg pro Schuljahr Zeiträume vor, in denen die Praktika durchgeführt werden müssen. Zwar beschränken sich die nicht nur auf die Schulferien, sondern auch auf 2-3 Wochen danach. Wir am ESG haben jedoch beschlossen, diese nur in den Ferien in den jeweiligen Zeiträumen zuzulassen, da sonst immer wieder einzelne Schüler/innen im Unterricht abwesend wären und das Schreiben von Klassenarbeiten und Klausuren bei voller Anwesenheit der Klassen bzw. Kurse quasi unmöglich würde. Für Tagespraktika in der Schulzeit werden Schüler/innen deshalb nicht freigestellt.
Im Rahmen des Programms sind bis zu 5 Tagespraktika pro Woche in den Ferien möglich – es können aber auch nur Praktika an einem, zwei oder drei Tagen absolviert werden.
Die möglichen Zeitraume für eine Teilnahme, die wie gesagt vom Land vorgegeben sind, sind in nächster Zeit:
1. Osterferien (14.4.-25.4.25)
2. Herbstferien (27.10.-31.10.25)
Während der Praktika können Ihre Kinder über die Schule unfall- und haftpflichtversichert sein. Das geht jedoch nicht automatisch, sondern Sie als Eltern müssen hierzu das Formular zu den freiwilligen Praktika in den Ferien ausfüllen, das im Sekretariat abgeben werden muss. Auch hier gilt, dass die Schul-Versicherung nur für Schäden aufkommt, die nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig begangen wurden!
An dieser Stelle sei zur Klarstellung erwähnt, dass das Programm „Praktikumswochen BW – 5 Tage, 5 Berufe“ das BOGY-Praktikum Kl. 9 nicht ersetzen, sondern auf freiwilliger Basis in den Ferien ergänzen soll.
Freiwillige Praktika in den Ferien können natürlich auch unabhängig von dem Programm „Praktikumswochen BW – 5 Tage, 5 Berufe“ gemacht werden. Auch für solche Praktika ist es möglich, dass Ihre Kinder auf Antrag über die Schule unfall- und haftpflichtversichert sind.
In unserer Region bieten verschiedene Hochschulen und Bildungsträger immer wieder Veranstaltungen zum Thema an, wie Eltern den Berufsorientierungsprozess ihrer Kinder unterstützen können ("Eltern-Coaching").
- Die IHK Karlsruhe bietet verschiedene Veranstaltungen für Eltern, z.B. die Onlineveranstaltung "59 Minuten Elternwissen" zur Berufsorientierung der Kinder.
- Das KIT bietet ebenfalls Elternabende zum Thema Elterncoaching an. Den Link auf KIT-Aktivitäten finden Sie hier.