Notbetreuung wird ab dem 27. April ausgeweitet
Die Notbetreuung in Baden-Württemberg wird ab dem 27. April 2020 erweitert: Konnte das Betreuungsangebot an den weiterführenden Schulen bisher nur für Kinder der Klassenstufen 5 und 6 in Anspruch genommen werden, erstreckt es sich nun auch auf Schülerinnen und Schüler der 7. Klassen. Außerdem ist der Kreis der Teilnahmeberechtigten ausgeweitet worden.
Hiermit gilt ab dem 27. April: Teilnahmeberechtigt sind Schülerinnen und Schüler, wenn beide Erziehungsberechtigte oder die oder der Alleinerziehende
- außerhalb der Wohnung eine präsenzpflichtige berufliche Tätigkeit wahrnehmen / wahrnimmt,
- von dem Arbeitgeber unabkömmlich gestellt sind / ist und eine entsprechende Bescheinigung vorlegen / vorlegt,
- durch diese Tätigkeit an der Betreuung gehindert sind / ist und
- eine familiäre oder anderweitige Betreuung nicht möglich ist.
Näheres wird in den Antragsformularen der Stadt Bretten ausgeführt, die weiter unten zum Download bereit gestellt sind.
Falls Sie die Notbetreuung am ESG in Anspruch nehmen möchten, müssen die städtischen Dokumente ausgefüllt an das Sekretariat des Edith-Stein-Gymnasiums zurückgeschickt werden. Um Verzögerungen zu vermeiden, können Sie gerne im Vorfeld telefonischen Kontakt mit uns aufnehmen.
Antragsformulare der Stadt Bretten zum Download:
ESG - UPCYCLING Wettbewerb
Jede Idee zählt!
Mach mit beim ESG- UPCYCLING Wettbewerb!
Zeig uns deine Kreationen aus Müll - JEDE IDEE ZÄHLT!!!
Hier geht's zum Flyer.
Ausgestaltung des Wiedereinstiegs in den Schulbetrieb ab Mai
Liebe Eltern am Edith-Stein-Gymnasium,
Die jüngeren Klassen, die noch nicht im Schulgebäude unterrichtet werden können, werden über ergänzende Formate unterrichtet (online bzw. über von Lehrkräften zusammengestellte Arbeitspakete).
3. Prüfungsvorbereitung hat Vorrang: Keine Klassenarbeiten für Prüflinge
Es geht zunächst um Prüfungsvorbereitungen für die Abschlussklassen aller Schularten und um Angebote für Prüfungsklassen des nächsten Schuljahrs (nicht der beruflichen Schulen). Der Unterricht soll in dieser Wiederaufnahmephase in einer Kombination von Präsenz- und Fernlernangeboten (digital und analog) sichergestellt werden. Diese Fernlernangebote gelten insbesondere für diejenigen Schülerinnen und Schüler, die noch nicht in den Präsenzunterricht einbezogen werden können. Prüfungsklassen konzentrieren sich ausschließlich auf die Vorbereitung der Abschlussprüfungen, es werden in dieser Zeit keine Klassenarbeiten geschrieben. Und auch bei den Klassen des nächsten Prüfungsjahrgangs geht es nicht darum, möglichst schnell Klassenarbeiten nachzuholen. Nur soweit die verbleibende Unterrichtszeit dies zulässt und es zugleich pädagogisch sinnvoll ist, können bei den Klassen des nächsten Prüfungsjahrgangs weitere Leistungsfeststellungen erfolgen.
4. Teilnahme am Nachtermin der schriftlichen Abiturprüfungen flexibel möglich
Schüler*innen, die sich unsicher fühlen, aus welchen Gründen und Bedenken auch immer, müssen nicht am Haupttermin der schriftlichen Abiturprüfungen teilnehmen und können stattdessen den ersten Nachtermin wählen. Diese Entscheidung kann nur einheitlich für alle Prüfungsteile getroffen werden. Zudem ist dies rechtzeitig vor dem Haupttermin zu erklären.
5. Kein Sitzenbleiben in diesem Schuljahr
Grundsätzlich werden die Versetzungsentscheidungen auf der Grundlage der Noten im Jahreszeugnis getroffen. Da die Leistungsbewertung allerdings in den letzten Wochen ausgesetzt wurde und auch in der kommenden Zeit nur sehr stark eingeschränkt möglich sein wird, werden alle Schüler*innen grundsätzlich in das nächste Schuljahr versetzt. Über die konkrete Ausgestaltung dieser Entscheidung und Möglichkeiten zur Umsetzung wird das Ministerium noch einmal gesondert informieren.
6. Kombination aus Präsenzunterricht und eigenständigem Arbeiten zu Hause
7. Hygiene- und Abstandsregeln besonders wichtig
Aufgrund der hohen Anforderungen des Infektionsschutzes sowie der Einhaltung der Abstandsgebote soll ein Unterricht pro Raum nur in kleinen Gruppen stattfinden. Entsprechend müssen die Lerngruppen auf mehrere Klassenzimmer aufgeteilt werden.
8. Mund- und Nasenschutz keine Vorgabe
Das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes, das Bund und Länder am 15. April für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel empfohlen haben, ist für die Teilnahme am Unterricht keine Vorgabe. Sollten Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte diesen aber verwenden wollen, so spricht nichts dagegen.
Stufenweiser Wiedereinstieg in den Schulbetrieb im Mai
- Bis einschließlich 3. Mai 2020 bleiben die Schulen in Baden-Württemberg für alle Klassen geschlossen.
- Für Montag, den 4. Mai 2020 ist der Wiedereinstieg in den Unterricht für die Jahrgangsstufe 2 und die Jahrgangsstufe 1 vorgesehen. Alle übrigen Klassen müssen dem Schulgebäude weiterhin fern bleiben.
- Schüler*innen, die selbst einer Risikogruppe angehören, werden am Unterricht im Schulgebäude nicht teilnehmen können. Dies gilt auch für Schüler*innen, die in einem Haushalt mit einer Person leben, die einer Risikogruppe angehört.
- Lehrkräfte, die einer Risikogruppe angehören, werden auch ab dem 4. Mai 2020 keinen Unterricht im Schulgebäude erteilen können.
- Die Notbetreuung für die Klassen 5 und 6 wird nach den Osterferien fortgesetzt und um eine Notbetreuung für Schüler*innen der Klassenstufe 7 erweitert. Ferner werden mehr Elternteile einen Anspruch auf eine Notbetreuung haben als zuvor. (Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Ausführungen auf der Internetseite.) – Bitte melden Sie sich telefonisch oder per E-Mail in unserem Sekretariat, wenn Sie die Notbetreuung in Anspruch nehmen möchten.
Wie geht es nach den Osterferien weiter?
Ich wünsche der Schulgemeinschaft von Herzen ein frohes Osterfest! Corona ist nicht alles. Genießen wir die warmen und sonnigen Frühlingstage, wo immer wir weilen mögen, und schöpfen wir Kraft!
Bleiben Sie / bleibt gesund!
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Daniel Krüger
Schulleiter