Oktober 2020

Stadt Bretten: Pressemitteilung zur Allgemeinverfügung des Lk Karlsruhe

Sehr geehrte Eltern, Schülerinnen und Schüler und Kollegen,

Aufgrund der Überschreitung des Warnwertes von 50 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner pro Tag für den Landkreis Karlsruhe, hat die Stadt Bretten eine Allgemeinverfügung erlassen, die Sie der nun folgenden offiziellen Pressemitteilung entnehmen können.

Zahl der Corona-Infektionen im Landkreis Karlsruhe über Warnwert

Vorgehen des Brettener Krisenstabs

Nachdem seit Beginn dieser Woche die Zahl der Neuinfektionen im Landkreis Karlsruhe stark gestiegen ist, hat heute Mittag der Krisenstab unter Leitung von Oberbürgermeister Martin Wolff getagt. Ziel des Treffens war ein Austausch über die aktuellen Entwicklungen, um für das Wochenende gerüstet zu sein. Dabei wurde über einen Entwurf für eine Allgemeinverfügung des Landkreises beraten, die für das gesamte Kreisgebiet gelten soll und die über die Vorgaben der allgemeinen Corona-Verordnung hinausgeht.

Diese Allgemeinverfügung wurde nun auf Grund der Überschreitung des Warnwerts von 50 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner pro Tag für den Landkreis Karlsruhe erlassen und tritt bereits morgen in Kraft.

Was bedeutet das für jeden Einzelnen von uns?

  1. Maskenpflicht im gesamten öffentlichen Raum, sofern der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Dies gilt auch in öffentlichen Parks sowie auf Spiel- und Sportplätzen. Auf dem Wochenmarkt ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung sogar durchgehend verpflichtend.
  2. Sperrzeit für Speise- und Schankwirtschaften von 23.00 bis 6.00 Uhr
  3. Umfassendes Alkoholausschank- und Verkaufsverbot von 22.00 bis 6.00 Uhr. Das gilt auch für Tankstellen und andere Verkaufsstellen.
  4. Alkoholkonsumverbot in der Öffentlichkeit von 22.00 bis 6.00 Uhr. Dies gilt auf für alle öffentlichen Bereiche wie Straßen, Plätze, Parks und auch auf dem Bahnhofsgelände.
  5. Begrenzung der Teilnehmerzahl bei privaten Veranstaltungen und Ansammlungen auf höchstens 10 Personen. Die Ausnahmen der CoronaVO für
    Familienangehörige bzw. die Angehörigen zweiter Haushalte gelten ausdrücklich nicht.

Diese Allgemeinverfügung ist bis 20.11.2020 befristet bzw. bis die 7-Tage-Inzidenz sieben Tage in Folge unter 50 liegt. „Die verschärfenden Maßnahmen der Allgemeinverfügung des Landkreises schränken unser Leben zugegebenermaßen weiter ein. Das ist für viele von uns unangenehm oder sogar belastend, gerade wenn es um unser Privatleben geht. Diese Vorgehensweise wird vom Landkreis aber als notwendig erachtet, um einer weiteren
raschen Verbreitung des Corona-Virus entgegenzuwirken und kann nur dann funktionieren, wenn wir alle an einem Strang ziehen. Zeigen Sie also bitte weiterhin mit Ihrem Verhalten, dass Ihnen nicht nur Ihre eigene Gesundheit, sondern auch die der anderen am Herzen liegt“, so Oberbürgermeister Martin Wolff.

Pressestelle der Stadtverwaltung

Pressemitteilung

Aktualisierte Coronaverordnung Schule, Pandemiestufe 3

Liebe Eltern am Edith-Stein-Gymnasium,

wie Sie sicherlich bereits aus den Medien erfahren haben, ist in Baden-Württemberg in den vergangenen sieben Tagen der Schwellenwert von 35 Neuinfektionen mit dem SARS CoV-2 Virus pro 100.000 Einwohner im landesweiten Durchschnitt überschritten worden. Damit befinden wir uns in der Pandemiestufe 3, die zusätzliche Bestimmungen für den Schulbetrieb mit sich bringt. Grundlage hierfür sind die aktualisierte Coronaverordnung Schule sowie die Coronaverordnung des Landes Baden-Württemberg.

In diesem Zusammenhang hat das Kultusministerium die Schulen heute informiert, dass ab Montag, den 19. Oktober 2020

  1. die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auf den Unterricht ausgeweitet wird (ausgenommen ist der Sportunterricht)     und
  2. die Durchführung von außerunterrichtlichen Veranstaltungen untersagt ist.

Außerdem regelt die aktualisierte Coronaverordnung Schule, dass die Unterrichtsräume mindestens alle 20 Minuten durch das Öffnen der Fenster zu lüften sind.

Bitte besprechen Sie diese Neuerungen mit Ihren Kindern und bereiten Sie sie insbesondere auf das Tragen der Masken im Unterricht vor. Wir hoffen alle gemeinsam, dass die Infektionszahlen bald wieder rückläufig sein mögen und auf die Maskenpflicht im Unterricht verzichtet werden kann.

Mit freundlichen Grüßen
Daniel Krüger

Nachtrag zum Adventscafé 2019

Wegen der Corona-Pandemie im vergangenen Schuljahr 2019/2020 konnten nicht sehr viele Aktionen im Rahmen der UNESCO-Arbeit am ESG stattfinden. Eine unserer Aushänge-Aktionen konnten wir allerdings noch ohne Probleme durchführen: unser Adventscafé!

Jedes Jahr wird mit viel Engagement und Herzblut von Schülerinnen und Schülern aller Klassenstufen gebastelt, geklebt und gebacken. Das Adventscafé bietet die Gelegenheit, noch vor dem 1. Advent Dekoartikel oder gar schon Geschenke zu kaufen, andererseits aber auch die Gelegenheit mit anderen Eltern, Schülerinnen und Schülern und Lehrerinnen und Lehrern ins Gespräch zu kommen.

Dank des vielfältigen Engagements konnten wir einen Erlös von 2.676,77 € verzeichnen. Doch leider war es uns aufgrund der Schulschließung nicht mehr möglich die Spenden feierlich an die von der Schulgemeinschaft ausgewählten Organisationen zu überreichen.

In den vergangenen Wochen haben nun folgende Organisationen Spenden in Höhe von je 600 € erhalten:

Björn-Schulz-Stiftung

Freundschaftsbrücke Nicaragua e.V.

Friends of Education in Tansania e.V.

Tafelladen Bretten

Die übrigen 276,77 € verbleiben für die UNESCO-Arbeit am ESG. 


Auch wenn es in diesem Jahr kein Adventscafé geben wird, hoffen wir doch, dass die Situation nächstes Jahr Aktionen ermöglicht, mit denen wir unsere jährlichen Spendenempfänger wieder unterstützen können.

Katharina Kienzle

Entwerfen und Drucken in 3D

Home-Schooling Kooperation der Siemens AG mit dem IMP-Profil am ESG

Wenn man so will, hatte das IMP-Profil der Klasse 9 während der Homeschooling-Phase zum Ende des letzten Schuljahres einen gewissen Vorteil gegenüber anderen Fächern, denn immerhin ist dort auch im Regelbetrieb das Erstellen digitaler Arbeitsprodukte am Rechner an der Tagesordnung. Trotzdem standen auch wir vor der Frage: "Wie können wir den für uns alle neuen Fernlernmodus nutzen, um nicht nur "Schadensbegrenzung" zu betreiben, sondern einen echten Mehrwert zu schaffen?" Herausgekommen ist eine in dieser Form wohl einzigartige Zusammenarbeit des ESG mit der Siemens AG in Karlsruhe (Abteilung Human Resources - Learning and Education) zum Thema 3D-Modellierung und 3D-Druck.

Beginn des Workshops war die Woche vor den Pfingstferien. Die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler gewannen an drei Terminen im Rahmen eines von Siemens live durchgeführten Online-Video-Seminars einen Einblick in die freie 3D-Modellierungssoftware TinkerCad. In den darauffolgenden Wochen wurde dieses neu erworbene Wissen dann eingesetzt, um eigene 3D-Modelle zu erstellen. Dabei entstand eine große Bandbreite von Modellen: Nützliches (Kopfhörer-Halterung), Witziges (Figuren) und Ästhetisches (geometrische Objekte). Die an Siemens weitergeleiteten Schüler-Dateien wurden dann während der Sommerferien am 3D-Drucker "materialisiert" und Anfang des neuen Schuljahres per Paket an das ESG geschickt.

Die Schülerinnen und Schüler konnten so am Ende nicht nur ein reales Abbild ihres digital erstellten Modells in den Händen halten, sondern auch einen Einblick in eine Technologie gewinnen, die sowohl im privaten als auch im industriellen Umfeld zunehmend an Bedeutung gewinnt. 

Ich möchte mich an dieser Stelle herzlich bedanken bei Herrn Rojs und Herrn Bentz von Siemens für das konstruktive Brainstorming und das Ermöglichen des Projektes, bei Herrn Hellhorst für die Durchführung der Workshops und die Anfertigung der Drucke und bei meinem Kollegen Frieder Elsäßer, der als "Siemens-Praktikant" den Kontakt hergestellt hat.

Thomas Niesenhaus