Oktober 2021
Einen Engel brauch ich, ja, den brauch ich jetzt
Begrüßungsandacht für die Schüler der Klasse 5
Einen Engel brauch ich, ja, den brauch ich jetzt,
einen Engel, der so richtig fetzt
Im Rahmen einer kleinen Andacht zum Thema Engel begrüßte die Fachschaft
Religion am Donnerstag, den 14.10.21 nochmals die Schülerinnen und
Schüler der 5. Klassen. am Edith-Stein-Gymnasium.
Da das Thema der Andacht Engel waren, hatten die Schülerinnen und Schüler zuvor aus Masken kleine Engel gebastelt.
Im Hof versammelten sich die Schülerinnen und Schüler mit Ihren
Lehrerinnen und Lehrern Frau Kienzle und Herrn Oelmeier von katholischer
Seite sowie Herrn Fabienke, Herrn Muhm und Frau Kutzner-Apostel von
evangelischer Seite. Schulleiter Herr Krüger kam auch dazu und die
stellvertretende Schulleiterin Frau Kunzmann brachte die Patinnen und
Paten aus den 9. Klassen mit.
Herr Muhm erzählte den Kindern von Begegnungen mit einem Schutzengel,
einem Liebesengel und einem Hoffnungsengel. Wichtig war ihm, dass Engel
manchmal gar nicht so leicht zu erkennen sind, können sie doch als
Menschen unterwegs sein, die einem guttun oder einen vor etwas bewahren.
Menschen können einander zu Engeln werden, das war die Botschaft.
Umrahmt wurde die Andacht von passender Musik, unter anderem einem
Engelsrap und den Fürbitten der Schülerinnen und Schüler aus den 9.
Klassen.
Christine Kutzner-Apostel
Änderungen bei der Maskenpflicht ab kommenden Montag
Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler am ESG,
die Schulen in Baden-Württemberg sind am Freitagnachmittag vom Kultusministerium über die aktuellen Neuerungen in der Coronaverordnung Schule informiert worden. Die Änderungen treten bereits am kommenden Montag, den 18. Oktober 2021 in Kraft. Für die Gymnasien besteht die wichtigste Änderung darin, dass Schülerinnen und Schüler nun während des Unterrichts im Klassenzimmer bzw. in den Fachräumen die Masken abnehmen dürfen, solange sie auf ihren Sitzplätzen bleiben. Wird der eigene Platz verlassen, z.B. um an die Tafel oder zum Visualizer zu gehen, muss die Maske wieder aufgesetzt werden.
Für Lehrkräfte gilt, dass sie die Maske dann abnehmen dürfen, wenn sie den Mindestabstand von 1,5 Metern zu weiteren Personen im Unterrichtsraum einhalten können. Lehrkräfte dürfen sich also unter Einhaltung dieser Bedingung auch ohne Maske im Raum bewegen und z.B. ohne Maske an der Tafel vor der Klasse hin- und hergehen.
Außerhalb des Unterrichts bleibt die allgemeine Maskenpflicht im Schulgebäude bestehen.
Die beschriebene Erleichterung entfällt, sollte bei ansteigendem Infektionsgeschehen von offizieller Seite die sogenannte „Alarmstufe“ ausgerufen werden. Ferner gilt die generelle Maskenpflicht für eine Klasse dann wieder, wenn in der Klasse ein bestätigter positiver Coronafall auftritt. In diesem Fall gilt die Maskenpflicht für die betroffenen Schülerinnen und Schüler sowie für die betroffenen Lehrkräfte für eine Dauer von fünf aufeinanderfolgenden Schultagen, analog zu der dann durchzuführenden täglichen Selbsttestung.
Unsere Lehrkräfte werden diese Neuerung den Klassen am Montag bekannt machen.
Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass alle Personen, die sich mit Maske sicherer fühlen, selbstverständlich nach wie vor im Unterricht durchgängig eine Maske tragen dürfen.
Ich wünsche Ihnen und euch ein angenehmes Wochenende.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Krüger
Schulleiter