2021
Lern- und Förderprogramm "Lernbrücken"
Liebe Eltern am Edith-Stein-Gymnasium, liebe Schülerinnen und Schüler,
das Kultusministerium plant, das Lern- und Förderprogramm „Lernbrücken“ (siehe Konzeption des Kultusministeriums weiter unten zum Download), das mancherorts bereits im vergangenen Jahr zum Einsatz kam, fortzusetzen – vorbehaltlich der abschließenden politischen und finanziellen Entscheidungen. Denjenigen Schülerinnen und Schülern, denen aufgrund der pandemiebedingten Lernsituation größere Lernlücken entstanden sind, soll im Sommer in der unterrichtsfreien Zeit die Gelegenheit gegeben werden, Unterrichtsstoff nachzuholen, Lerninhalte zu vertiefen und gezielt an Lernschwierigkeiten zu arbeiten. Damit soll den Kindern ermöglicht werden, den Anschluss an das kommende Schuljahr 2021/2022 zu verbessern und besser vorbereitet und motiviert in das neue Schuljahr zu starten. Die Teilnahme an den „Lernbrücken“ ist kostenfrei.
Maßgeblich für eine Teilnahme an den „Lernbrücken“ ist die fachliche Einschätzung der Schülerinnen und Schüler durch die Lehrkräfte. Eine Empfehlung zur Teilnahme ist ggf. von dem Klassenlehrerteam in diesen Tagen ausgesprochen worden. Betroffene Familien haben ein entsprechendes Schreiben erhalten. Am Förderprogramm „Lernbrücken“ dürfen aber auch Schülerinnen und Schüler auf Wunsch der Eltern teilnehmen, die nicht zur ursprünglichen Zielgruppe gehören. Dies ist jedoch nur möglich, falls noch ausreichend Kapazitäten vorhanden sind. Der Zeitplan des Kultusministeriums sieht vor, dass sich interessierte Eltern bzw. Schülerinnen und Schüler bis spätestens Freitag, den 25. Juni 2021 verbindlich bei der Schule zu den „Lernbrücken“ anmelden sollen. Eine Teilnahmeerklärung steht hier zum Download zur Verfügung.
Die Einzelheiten zum Programm sehen, wie folgt, aus:
Die „Lernbrücken“ sollen vormittags (bis zu 3 Zeitstunden) in den letzten beiden Wochen der Sommerferien (vom 30. August bis 10. September 2021) stattfinden. Die Förderangebote werden sich hauptsächlich auf die Fächer Deutsch, Mathematik, Englisch, Latein und Französisch konzentrieren. In den naturwissenschaftlichen Fächern kann es ein ergänzendes digitales Förderformat geben. Die tatsächlich angebotenen Fächer richten sich dabei nach dem zur Verfügung stehenden Lehrpersonal.
Das Lehrpersonal wird in den kommenden Wochen zusammengestellt und kann grundsätzlich aus den folgenden Personengruppen bestehen, sofern sich entsprechende Personen freiwillig für den Einsatz melden: Lehrkräfte der Schule, pädagogische Assistenten, Teach First Fellows, Lehramtsanwärter, Referendare und Studierende.
An den jeweiligen Standorten der Lernbrücken wird eine hohe Flexibilität angestrebt: So können je nach Teilnehmerzahl auch jahrgangsübergreifende Gruppen gebildet werden. Ebenso können Lerngruppen übergreifend mit benachbarten Schulstandorten und schulartübergreifend eingerichtet werden. Insofern können wir zum jetzigen Zeitpunkt nicht verbindlich zusagen, dass die „Lernbrücken“ vor Ort am ESG stattfinden werden. Ein anderer Schulstandort ist ebenso denkbar.
Bei stark gefallenen Inzidenzzahlen stehen die Zeichen deutlich auf Entspannung und auch auf Öffnung der Schulen. Das freut uns – zusammen mit dem guten Wetter – zurzeit sehr. Genießen Sie bzw. genießt die sommerlichen Temperaturen!
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Krüger, Schulleiter
Ab 07.06.2021 Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen
- Ab Montag, den 7. Juni 2021 wird der komplette reguläre Unterricht für alle Klassenstufen und alle Klassen als Präsenzunterricht erteilt. Der Wechselunterricht zwischen Präsenzunterricht und Fernunterricht ist damit also bis auf Weiteres beendet. Der Unterricht folgt dem aktuellen Stundenplan auf Webuntis.
- Selbsttestungen auf Corona: Es gilt nach wie vor eine Testpflicht. Ein negativer Schnelltest ist Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht. Am ESG werden kostenlose Selbsttestungen für die Schülerinnen und Schüler montags und mittwochs jeweils in der ersten oder zweiten Unterrichtsstunde durchgeführt. Schülerinnen und Schüler, die zum Testzeitpunkt fehlen, können den Test am Morgen ihres ersten Präsenstages nach der Fehlzeit (Dienstag, Donnerstag bzw. Freitag) nachholen.
- Einverständniserklärungen zur Selbsttestung der J2: Die J2 unterliegt nach den Ferien zum ersten Mal der Pflicht zur Selbsttestung (als Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht). Zur ersten Testung am kommenden Montag muss die entsprechende Einverständniserklärung der Eltern oder der volljährigen Schülerin bzw. des volljährigen Schülers unterschrieben und vollständig ausgefüllt vorgelegt werden. J2ler, die keine Einverständniserklärung vorlegen können, dürfen nicht am Präsenzunterricht teilnehmen.
- Maskenpflicht: Nach wie vor gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen oder FFP2-Maske auf dem Schulgelände, im Schulhaus und im Unterricht (Einzelheiten siehe Verhaltensregeln).
- Abstandsgebot zwischen SchülerInnen entfällt: Zwischen den Schülerinnen und Schülern ist das Abstandsgebot aufgehoben. (Einzelheiten siehe Verhaltensregeln). Lehrkräfte, Eltern, Beschäftigte und andere Erwachsene haben in der Schule untereinander das Abstandsgebot von 1,5 Metern einzuhalten.
- Teilung der Klassen bzw. der Lerngruppe entfällt: Da der Mindestabstand zwischen den Schülerinnen und Schülern aufgehoben ist, werden die Klassen und Lerngruppe wieder in voller Stärke in einem Unterrichtsraum unterrichtet.
- Schulpflicht besteht, Präsenzpflicht vor Ort ist nach wie vor ausgesetzt: Schülerinnen und Schüler, deren Eltern sich gegen eine Beschulung ihrer Kinder in Präsenz entschieden haben oder deren Eltern keine Einverständniserklärung zur Selbsttestung vorlegen, werden nach wie vor über Fernunterricht (Moodle) beschult. Ein Anspruch auf Anwesenheit der Lehrkräfte in Moodle während der laufenden Stunden kann aus der Sache heraus nicht bestehen.
- Sportunterricht der Klassenstufen 5 bis 10: In den ersten beiden Wochen nach den Ferien findet für die Klassenstufen 5 bis 10 kein Sportunterricht statt, da die Stadt Bretten keine ausreichenden Sportstätten zur Verfügung stellen kann. Damit für die Schülerinnen und Schüler in den Stundenplänen keine Hohlstunden entstehen, wurden Nachmittagsstunden in den Vormittag gelegt (siehe aktueller Stundenplan in Webuntis). Ab der dritten Woche nach den Ferien wird der Sportunterricht wieder erteilt. Der Stundenplan wird dann entsprechend umgestellt.
- Sportunterricht der Jahrgangsstufen 1 und 2: Der Sportunterricht der Jahrgangsstufen 1 und 2 findet ab dem 7. Juni 2021 statt. Die unterrichtenden Fachlehrkräfte teilen ihren Kursen mit, wo (Halle, Stadion…) und ggf. mit welchen Einschränkungen der Sportunterricht erteilt wird.
- BOGY Klassenstufe 9 entfällt: Leider muss das BOGY-Praktikum in der Klassenstufe 9, das für die erste Woche nach den Ferien vorgesehen war, trotz der sinkenden Inzidenzen entfallen, da vom Kultusministerium keine Genehmigung für die Durchführung der Praktika vorliegt. Auch die Berufsrecherche-Woche, die in der ersten Woche nach den Ferien im Fernunterricht durchgeführt werden sollte, entfällt. Die 9. Klassen starten nach den Ferien mit regulärem Präsenzunterricht nach dem aktuellen Stundenplan (siehe Webuntis).
- Ganztagesbetrieb: Die Ganztagesbetreuung beginnt am Donnerstag, den 10.06.2021. Ganztagesfamilien werden gebeten, ihren zwingend nötigen Betreuungsbedarf im Rahmen des Ganztages sehr zeitnah an das Sekretariat des ESG zu melden. Bis zum 18.06.2021 wird gemäß dem Bedarf eine „Notlernzeitbetreuung“ eingerichtet. Ab der dritten Woche nach den Ferien, also ab dem Zeitpunkt, ab dem der Sportunterricht für die Klassen 5 bis 10 wieder regulär stattfinden kann, wird wieder der reguläre Ganztagesbetrieb aufgenommen.
- Bistrobetrieb: Das Bistro öffnet ab Dienstag, den 8. Juni. Am Dienstag (08.06.2021) und am Mittwoch (09.06.2021) wird es nur einen Frühstücksverkauf geben. Ab Donnerstag, den 10. Juni wird auch wieder ein Mittagessen angeboten werden. Bitte stellen Sie sich bzw. bitte stellt euch darauf ein, dass das Angebot (Auswahl der Speisen) ggf. zunächst noch eingeschränkt sein kann. In der Mittagspause stehen als Essräume der Essbereich im Bistro und bei Bedarf der vordere Teil der Aula und B06 zur Verfügung. Da beim Essen die Masken abgenommen werden, ist in den für das Essen vorgesehenen Räumlichkeiten ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu jeder nächsten Person einzuhalten.
- Aufenthalt in Hohlstunden (J1 und J2): Für die Jahrgangsstufen 1 und 2 steht der hintere Teil der Aula als Aufenthaltsraum in Hohlstunden zur Verfügung.
- Verhaltensregeln für den Präsenzunterricht: Bitte beachten Sie bzw. bitte beachtet die abgeänderten Verhaltensregeln für den Präsenzunterricht. Sie sind auf der Startseite unter "Schule und Corona" und im Downloadbereich hinterlegt.
BBBank überreicht Spende an ESG
Bereichsleiter Sascha Bringe von der BBBank eG kam am Dienstag eigens in die Schule, um Daniel Krüger, dem Schulleiter des ESG, einen Scheck über 3310 Euro zu überreichen.
Sichtlich erfreut nahm Daniel Krüger die Spende entgegen, denn davon werden 5 weitere Luftreinigungsgeräte angeschafft. Inzwischen sind fast alle Klassenzimmer mit diesen Geräten ausgestattet, die einerseits in Zeiten der Pandemie einen wichtigen Baustein des schulischen Hygienekonzeptes darstellen, andererseits aber auch darüberhinaus gute Dienste leisten werden, wenn wieder eine Grippewelle über die Schulgemeinschaft schwappt oder Allergiker mit herumfliegenden Pollen ihre Mühe haben. Zahlreiche Spenden aus der Elternschaft und von anderen, die sich dem ESG verbunden fühlen, haben dies ermöglicht.
Neben Aula und Bistro sind noch 5 Räume ohne Luftreiniger - nun können diese 5 Klassenzimmer dank der großzügigen Spende bestellt und aufgestellt werden.
Aula und Bistro möchte das ESG auch noch langfristig ausstatten.
Die Schulgemeinde des ESG dankt der BBBank eG sehr herzlich!
Vorabinformationen für den Schulbetrieb nach den Pfingstferien
Liebe Eltern am Edith-Stein-Gymnasium, liebe Schülerinnen und Schüler,
heute möchte ich Ihnen und euch vorläufige Informationen zum Schulbetrieb am ESG nach den Pfingstferien geben. Die Rahmenbedingungen sind unter anderem in einem Schreiben aus dem Kultusministerium vom 14. Mai 2021 abgesteckt worden.
Schulbetrieb nach den Pfingstferien
Gegenwärtig liegen die Inzidenzen im Landkreis Karlsruhe stabil unter 100, aber noch über 50. Wenn dies bis zum Ferienende weiterhin so bleiben sollte, ist für die ersten beiden Wochen weiterhin ein Wechselbetrieb vorzusehen. Für das ESG würde dies bedeuten:
Montag, 7. Juni bis Freitag, 11. Juni 2021
- Präsenzunterrichtswoche für die Klassen 6, 7 und 8
- Fernunterrichtswoche für die Klassen 5 und 10
- leider sind die BOGY-Praktika für die Klassenstufe 9 weiterhin nicht erlaubt; stattdessen werden die Klassen 9 aber eine Berufsrecherche-Woche haben, die von zuhause aus zu leisten ist (Aufgaben erteilen Fr. Kunz und Fr. Kienzle); die 9. Klassen haben damit keinen Fernunterricht
- Notbetreuung für die Klassenstufe 5
- Präsenzunterricht für die Jahrgangsstufen 1 und 2 nach dem bekannten Modell
- kein Sportunterricht für die Klassenstufen 5 bis 10
- der Sportunterricht für die Jahrgangsstufen 1 und 2 (sowohl Leistungs- als auch Basisfach) findet statt; besondere Hygienemaßnahmen sind einzuhalten
- die Maskenpflicht bleibt bestehen
- die Selbsttestungen auf Corona an der Schule am Montag und Mittwoch bleiben Voraussetzung für den Präsenzunterricht
Montag, 14. Juni bis Freitag, 18. Juni 2021
- Präsenzunterrichtswoche für die Klassen 5, 9 und 10
- Fernunterrichtswoche für die Klassen 6, 7 und 8
- Notbetreuung für die Klassenstufen 6 und 7
- Präsenzunterricht für die Jahrgangsstufen 1 und 2 nach dem bekannten Modell
- kein Sportunterricht für die Klassenstufen 5 bis 10
- der Sportunterricht für die Jahrgangsstufen 1 und 2 (sowohl Leistungs- als auch Basisfach) findet statt; besondere Hygienemaßnahmen sind einzuhalten
- die Maskenpflicht bleibt bestehen
- die Selbsttestungen auf Corona an der Schule am Montag und Mittwoch bleiben Voraussetzung für den Präsenzunterricht
Das oben beschriebene Szenario ist dasjenige, auf das sich das Edith-Stein-Gymnasium einstellt. Ab der dritten Woche nach den Ferien geht der Schulbetrieb bei unveränderter Lage voraussichtlich in den Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen über.
Nur für den Fall
Sollten die Inzidenzen im Landkreis Karlsruhe bis zum Ende der Pfingstferien weiter stark sinken und dann stabil unter 50 liegen, kann in der ersten Woche nach den Ferien – ggf. nach einer kurzen Übergangszeit – bereits wieder ein Präsenzunterricht bzw. Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen für alle Klassen und alle Klassenstufen stattfinden. In diesem Fall erhalten Sie bzw. erhaltet ihr von mir erneut Nachricht.
Nun stehen die Ferien vor der Tür. Außerdem können wir mit Recht auf eine spürbare Entspannung der Coronalage hoffen. Beides zusammen genommen ist doch eine sehr schöne Aussicht für die kommende Zeit!
Ich wünsche Ihnen und euch von ganzem Herzen eine erholsame und schöne Pfingstzeit.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Krüger, Schulleiter
Energiesparen am ESG: erfolgreiches Projekt geht in die 2. Runde
„Unglaublich, wie viel Strom sich einsparen lässt, wenn man im Schulgebäude Lampen und Geräte einfach ausschaltet, wenn sie gerade nicht gebraucht werden!“
„Ein tolles Projekt, das den Schülern schon ab der 5. Klasse aufzeigt, wie leicht es ist Energie einzusparen, so dem Klimawandel entgegen zu wirken und dabei auch noch finanziell belohnt zu werden.“
Letztendlich haben allein kleine Veränderungen im Verhalten seit der Unterzeichnung des „Drittel / Drittel-Vertrags“ zwischen der Stadt Bretten und dem ESG im Mai 2019 zur Einsparung von Energiekosten in Höhe von 6.500 € geführt.
Und dies, obwohl eigentlich nur 15 Monate beim Stromverbrauch und nur 10 Monate beim Heizenergieverbrauch berechnet werden konnten. Die übrigen Monate waren aufgrund der coronabedingten geringeren Schülerzahlen und den neuen (absolut begründeten) Lüftungsvorgaben leider nicht mit den errechneten Durchschnittswerten der vorangegangenen Jahre vergleichbar.
Um so erfreulicher das Ergebnis, dass in den herangezogenen 15 Monaten ca. 21.000 kWh Strom eingespart werden konnten – das entspricht ungefähr dem jährlichen Verbrauch von sechs Einfamilienhäusern. Allein hierdurch wurden ca. 8,5 Tonnen CO2 eingespart.
Bei der Heizenergie konnten wir nur die ersten 10 Monate nach Vertragsbeginn zum Vergleich mit den Ausgangswerten heranziehen. Immerhin 10 % der Energie ließen sich in dieser Zeit durch ein besser umgesetztes Stoßlüften einsparen.
Die neuerliche Scheckübergabe – diesmal in Höhe von 1.500 € - fand wieder durch Bürgermeister Herrn Nöltner und Herrn Dickemann, dem kommissarischen Leiter des Amtes für Technik und Umwelt, statt.
Ein toller Ansporn für die Schulgemeinschaft, weiterhin „am Ball“ zu bleiben!
Und was geschieht nun mit dem eingesparten Geld?
Zusammen mit der Gewinnprämie des SpardaImpuls-Wettbewerbs von 1.500 € und dem Drittel, das die Stadt nun laut Vertrag für Energiesparmaßnahmen einsetzen muss, sollen so schnell wie möglich die über 20 Jahre alten Energiesparlampen durch langlebige und energieeffizientere LED-Leuchten ersetzt werden; – dort angefangen, wo aufgrund von geringem Tageslichteinfall das Licht besonders lange brennen muss. Mit gutem Beispiel ist die Stadt Bretten schon im Januar im EG vorangegangen und hat dort die Leuchten des Treppenhauses durch LED-Lampen ausgetauscht.
Zusätzlich sollen Präsenzmelder den Energieverbrauch weiter reduzieren.
Denn als UNESCO-Schule haben wir es uns zur Aufgabe gemacht, über den Tellerrand zu schauen und uns für eine gerechtere Welt einzusetzen. Das Wissen darüber, dass gerade die ärmsten Länder, die am wenigsten zum Klimawandel beitragen und bisher beigetragen haben, von ihm am stärksten betroffen sein werden, sollte uns zum Handeln anspornen. Und warum dies nicht als erstes dort, wo es für uns ganz ohne Komfortverlust geht?
Und besonders schön zu sehen ist dabei, wie viel wir als Gemeinschaft erreichen können. Denn niemand von uns kann alleine unsere Welt vor der Klimakatastrophe retten, aber alle zusammen können wir eben doch dazu beitragen, die im Pariser Klimaabkommen anvisierte Erderwärmung von unter 1,5°C doch noch zu erreichen!
Petra Wigand und Torsten Zander