Wie sieht der Schulbetrieb am ESG ab dem 11. Januar 2021 konkret aus?

Nachdem die Rahmenbedingungen für den Schulbetrieb an Gymnasien ab dem 11. Januar 2021 bekannt gegeben worden sind, stellt die Schulleitung an dieser Stelle die konkrete Umsetzung der Vorgaben des Kultusministeriums am Edith-Stein-Gymnasium vor. Es wird gebeten, die neuen Regeln für den Fernunterricht besonders zu beachten.

Klassenstufen 5 bis 10
  1. Vom 11. bis zum 31. Januar findet reiner Fernunterricht über die Moodle-Plattform statt. Der Präsenzunterricht ist in dieser Zeit ausgesetzt.
  2. Bis zum 31. Januar werden keine schriftlichen Leistungsfeststellungen (also keine Klassenarbeiten und keine schriftlichen Kurztests) durchgeführt. Für den Januar geplante schriftliche Leistungsfeststellungen werden auf die Zeit des Präsenzunterrichts verschoben, der nach Möglichkeit am 1. Februar wieder beginnt. Letzteres gilt auch für Fächer, die nur im ersten Halbjahr unterrichtet werden. In diesem Fall wird eine im Januar entfallene Klassenarbeit zeitnah im zweiten Halbjahr nachgeholt, obgleich das Fach nicht mehr regulär unterrichtet wird.
Jahrgangsstufen 1 und 2
  1. Vom 11. bis zum 15. Januar findet reiner Fernunterricht über die Moodle-Plattform statt. Der Präsenzunterricht ist in dieser Zeit ausgesetzt.
  2. In der Woche vom 11. bis zum 15. Januar werden die Klausuren der Basisfächer laut Klausurenplan in der Präsenz, also im Schulhaus des ESG, geschrieben. In dieser Woche angesetzte Klausuren in Leistungsfächern entfallen ersatzlos, da in den Leistungsfächern bereits eine Klausur und ggf. weitere schriftliche Kurztests geschrieben worden sind.
  3. Über den Fortgang des Präsenzunterrichts der Jahrgangsstufe 1 und 2 ab dem 18. Januar entscheidet die Landesregierung nach Infektionslage in der kommenden Woche. Sobald die Gymnasien hierzu offizielle Auskünfte erhalten, wird die Schulgemeinschaft informiert.
  4. Grundsätzlich wird für die Zeit vom 18. bis zum 29. Januar am ESG gelten: Schriftliche Leistungsfeststellungen (Leistungsfächer und Basisfächer) werden immer dann geschrieben, wenn für die Jahrgangsstufen 1 und 2 genereller Präsenzunterricht vorgesehen ist. Ist für die Jahrgangsstufen Fernunterricht vorgesehen, werden nur die Klausuren der Basisfächer (in Präsenz im Schulhaus) geschrieben. Die Klausuren der Leistungsfächer entfallen in Phasen des Fernunterrichts ersatzlos.
  5. Nachschreibeklausuren für versäumte Klausuren bis zum 22. Dezember 2020 werden nur dann angesetzt, wenn dies die Lehrkraft für zwingend notwendig hält. (Bitte im Zweifelsfalle die entsprechende Lehrkraft kontaktieren.) Es stehen zwei Sammeltermine am 20. und 27. Januar zur Verfügung. Die Nachschreibeklausuren werden in Präsenz im Schulhaus geschrieben.
  6. Die Kommunikationsprüfungen der Jahrgangsstufe 2 werden auf den 3. und bei Bedarf zusätzlich den 4. März 2021 verschoben.
Regeln für den Fernunterricht
  1. Das Kultusministerium stellt klar, dass während der Pandemie nur die Präsenzpflicht, nicht aber die Schulpflicht ausgesetzt ist. Das bedeutet, dass in Phasen des Fernunterrichts Anwesenheitspflicht besteht. Am ESG wird ab sofort die Anwesenheit in jeder einzelnen Unterrichtsstunde von der Lehrkraft dokumentiert (siehe auch unten).
  2. Der Fernunterricht wird ab sofort in allen Belangen dem regulären Stundenplan der jeweiligen Klasse folgen: Die Schülerinnen und Schüler haben sich daher gemäß des Stundenplans im entsprechenden Kurs (= Unterrichtsfach) zur entsprechenden Uhrzeit im ESG-Moodle einzuloggen, innerhalb der Unterrichtsstunde die vorgelegten Aufgaben zu erledigen und ihre Ergebnisse ggf. in das Moodle hochzuladen. In der Zeit der regulären Stunde sind die Lehrkräfte über die Chat-Funktion für Nachfragen und Hilfestellungen zu erreichen. Eine erste Stunde beginnt damit tatsächlich um 7:35 Uhr und nicht später, und sowohl Schülerinnen und Schüler als auch die Lehrkraft haben um 7:35 Uhr im Moodle-Kurs anwesend zu sein.
  3. Die Lehrkräfte werden die Anwesenheit der Schülerinnen und Schüler während jeder Unterrichtsstunde auf geeignete Art überprüfen. Ein „Ausschlafen“ und späteres Besuchen des Kurses wird als Fehlzeit gewertet.
  4. In der Regel sollen pro Klasse und Tag nicht mehr als zwei Videokonferenzen angesetzt werden. Die Teilnahme an den Videokonferenzen braucht seitens der Schülerinnen und Schüler nicht per Bild zu erfolgen. Die erwartete Mindestvoraussetzung für die Teilnahme ist ein Zuhören und die Beteiligung im Chat.
  5. Zwischen der Lehrkraft und den Schülerinnen und Schülern soll ein regelmäßiger Kontakt stattfinden. Dies kann z.B. über die Chat-Funktion während der Unterrichtsstunde geschehen. Zu dem Kontakt gehört auch die Lehrerrückmeldung zu Schülerarbeiten.
Ausgabe der Halbjahresinformationen und Halbjahreszeugnisse
Das Kultusministerium hat aufgrund der Aussetzung des Präsenzunterrichts die Möglichkeit eingeräumt, sowohl die Halbjahresinformationen für die Klassenstufen 5 bis 10 als auch die Halbjahreszeugnisse der Jahrgangsstufen 1 und 2 später als üblich auszugeben. Die Ausgabe kann in diesem Jahr bis Ende Februar geschehen. Das ESG wird von dieser Möglichkeit, wie folgt, Gebrauch machen: Die Halbjahresinformationen für die Klassenstufen 5 bis 10 werden am 26. Februar ausgegeben. Die Ausgabe der Halbjahreszeugnisse der Jahrgangsstufen 1 und 2 erfolgt bereits am 12. Februar.

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